Um den Umzugstag zu erleichtern, können wir, je nach Bedarf, für Sie deutschlandweit Parkverbotszonen an den Be- und Entladestellen einrichten. So sorgen wir dafür, dass am Umzugstag ausreichend Platz für unseren Umzugswagen vorhanden ist und Ihrem Umzug nichts im Wege steht.
Nach einem Besichtigungstermin entscheiden wir für Sie, ob eine einfache Halteverbotszone oder eine doppelseitige Halteverbotszone notwendig ist und beantragen diese frühzeitig.
Einfache Halteverbotszone:
Hierbei wird eine 15 Meter lange Straßenseite gesperrt.
Doppelseitige Halteverbotszone:
Bei der doppelseitigen Halteverbotszone werden beide Straßenseiten gesperrt. Diese Sperrung ist nur bei sehr schmalen Straßen nötig.
Für eine Beantragung eines Haltevorbots im Rahmen eines Umzugs ist zu berücksichtigen, dass die Anträge bei den zuständigen Behörden (zumeist Stadt/Bürgerbüro oder Verkehrsamt) mindestens 14 Tage im Voraus einzureichen sind. Sobald die Genhmigung durch die Behörde erteilt wurde, sind die Halteverbotsschilder 72 Stunden vor deren Gültigkeitsdatum fachgerecht aufzustellen.
Städte geben häufig genaustens die Höhe und Abstände der Schilder vor. Diese Vorgaben sind zwar von Stadt zu Stadt unterschiedlich müssen aber dringlichst beachtet werden. Bitte stecken Sie den Verbotsbereich nur mit den zulässigen Schildern und Mitteln ab. Eine Einrichtung mit privaten Mitteln, wie Flatterband, Stühlen oder Mülltonnen, ist verboten und kann zu teuren Konsequenzen führen.
Beim Aufstellen der Halteverbotsschilder muss ein Aufstellprotokoll geführt werden. Dies ist eine Art Negativliste, in welcher alle Fahrzeuge notiert werden, die sich während der Aufstellung in der abzusperrenden Fläche befinden.
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